Behandlungskosten bei Erwachsenen:
Viele naturheilkundlichen und biologischen Diagnose – und Behandlungsarten werden von der Lehr-/Schulmedizin nicht als „wissenschaftlich anerkannt“ oder ist nicht in der Gebührenordnung der privaten Krankenkassen gelistet.
Desweiteren möchte ich darauf hinweisen, dass das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) seit dem Jahr 1985 nicht mehr angepasst wurde. Verständlicherweise kann keine Praxis mit den Kostenpunkten aus dem Jahr 1985 wirtschaften und ist daher nicht als Maßstab für im Jahre 2022 zu erwartende Vergütungen heranzuziehen. Diese Sicht teile ich mit dem Bundesverwaltungsgericht (AZ.:2C 61.08)
- Von den privaten Krankenkassen werden viele Kosten der Behandlung und Laboruntersuchungen übernommen oder bezuschusst. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Versicherer nach, ob sog. „heilpraktische Leistungen in Ihrem Vertrag enthalten sind. Dafür erstelle ich Ihnen gern eine Rechnung nach GebüH, dem Leistungsverzeichnis für Heilpraktiker.
- Gesetzliche Krankenkassen erstatten keine Behandlungskosten.
Das Honorar errechnet sich auf dem Stundensatz / 60 Minuten von € 80,–. Es wird im 15-Minuten Takt von € 20,– abgerechnet.
Beispiel: Die Behandlung dauert 15 Minuten, so werden € 20,– berechnet.
Die Bezahlung ist stets im Anschluss an den Termin direkt als Barzahlung zu entrichten.
- Laborkosten werden Ihnen direkt vom Labor in Rechnung gestellt.
- Kosten für die Infusion (Medikament und Verbrauchsmaterial) werden gesondert in Rechnung gestellt. Über die Kosten werden Sie selbstverständlich vorher informiert.
Terminversäumnis
Wenn keine Absage bis spätestens 48 Stunden vor Termin erfolgt, wird eine Ausfallentschädigung von 60 Euro in Rechnung gestellt.
Psychotherapie HPG / Einzelsitzung
Die Kosten für eine Einzelsitzung á 60 Minuten € 80,–.
Die Behandlungsgebühr ist stets direkt bei der Therapie als Barzahlung zu bezahlen.
Terminversäumnis
Wenn keine Absage bis spätestens 48 Stunden vor Termin erfolgt, wird eine Ausfallentschädigung von 60 Euro in Rechnung gestellt.
Paartherapeutische Psychotherapie HPG:
Die Kosten für paartherapeutische Leistungen belaufen sich auf € 100,– á 60 Minuten Paarsitzung. Die Kosten sind direkt nach der Sitzung als Barzahlung zu begleichen.
Bei einer Paartherapie handelt es sich um ein Selbstzahlerangebot, d.h. sie wird in der Regel nicht von Dritten (z.B. Krankenkassen) übernommen.
Terminversäumnis
Wenn keine Absage bis spätestens 48 Stunden vor Termin erfolgt, wird eine Ausfallentschädigung von 60 Euro in Rechnung gestellt.
Familientherapeutische Psychotherapie HPG:
Die Kosten für familientherapeutische Leistungen belaufen sich auf € 100,– á 60 Minuten Sitzung. Die Kosten sind direkt nach der Sitzung als Barzahlung zu begleichen.
Bei einer Paartherapie handelt es sich um ein Selbstzahlerangebot, d.h. sie wird in der Regel nicht von Dritten (z.B. Krankenkassen) übernommen.
Terminversäumnis
Wenn keine Absage bis spätestens 48 Stunden vor Termin erfolgt, wird eine Ausfallentschädigung von 60 Euro in Rechnung gestellt.
Kurs- und Seminargebühren entnehmen Sie bitte direkt dem Angebot.